Rechtsanwälte Spanisches Strafrecht
Wir – die Rechtsanwaltskanzlei Nobis – sind eine internationale Anwaltskanzlei mit 5 Büros in Spanien (4x in Madrid und 1x in Valencia) sowie mehreren deutschen Standorten (Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und Mönchengladbach-Brüggen). So können wir Sie z.B. in einem unserer deutschen Büros empfangen und rechtlich betreuen und zugleich – meistens ohne dass Sie nach Spanien müssen – Ihre Interessen über eines unserer Büros in Spanien vertreten. Dabei ist es völlig egal, wo genau in Spanien die örtliche Zuständigkeit liegt – wir können vor allen spanischen Gerichten auftreten.
Wir vertreten Sie in ganz Spanien, also auf dem gesamten Festland, aber auch auf den Kanaren und den anderen spanischen Inseln, vor jedem spanischen Gericht.
Ebenso vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den spanischen Finanzämtern, Gemeinden und Verwaltungsbehörden und Banken.
In Strafsachen gehören Haftbesuche (wie der Besuch im Gefängnis „Soto del Real“ oder „Alcalá Meco“) ebenso zu unseren Aufgabenfelder, wie die Einsicht in die Ermittlungsakten und Gespräche mit dem Haftrichter und der Staatsanwaltschaft.
Ein guter Rechtsanwalt/Abogado erkennt die beste Strategie für Ihr Verfahren, die je nach Situation von einer Verständigung mit dem Gericht oder der Gegenseite bis zu hartem Kampf unter Ausnutzung aller prozessualen Mitteln reichen kann. Eines ist jedoch immer wichtig: Dass Ihre anwaltliche Vertretung mit dem größtmöglichen Engagement und Nachdruck geführt wird.
Rufen Sie uns an
Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen über das Spanische Strafrecht.
- Düsseldorf: +49 (0) 211 – 42 47 14 09
- Essen: +49 (0) 201 – 89 45 285
- Hamburg: +49 (0) 40 – 82 21 86 370
- Frankfurt: +49 (0) 69 – 71 04 56 521
- Brüggen: +49 (0) 2163 – 57 20 970
Die Büros in Madrid und Valencia sind für Mandanten über die Telefonnummern der Büros in Brüggen und Düsseldorf erreichbar.