Die Kanzlei Nobis vertritt Sie in allen Belangen des allgemeinen spanischen Strafrecht:
Auch bei allgemeinen Strafverfahren (z. B. Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Meineid, Urkundenfälschung usw.) ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der auf Strafverteidigungen (Spanisches Strafrecht) spezialisiert ist.
Eine gezielte Verteidigung hat bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu erfolgen.
Denn nur bei dieser Vorgehensweise kann sicher vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr behoben werden können. Bei frühzeitiger Beantragung der Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt können bereits Verteidigungsstrategien ausgearbeitet und etwaige Formfehler entdeckt und gerügt werden.

Kompetenzen Übersicht:
Wir vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:
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