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Spanisches Betäubungsmittelstrafrecht / -strafverfahren - Kanzlei Nobis

Betäubungsmittelstrafverfahren

Die Kanzlei Nobis vertritt Sie in allen Belangen des spanischen Betäubungsmittelstrafrecht:

Was passiert, wenn ich Drogen aus Deutschland in Spanien einführe bzw. Drogen aus Spanien mit nach Deutschland schmuggeln möchte? Darf ich in Spanien Drogen konsumieren und dann in Deutschland einreisen?

Eine gezielte Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht ist nur möglich, wenn der Verteidiger sich mit der Abgrenzung der verschiedenen Betäubungsmittel, den Wirkstoffen, Mengenbegriffen und deren strafrechtlicher Bewertung durch Staatsanwaltschaft und Gericht auskennt.

Die Polizei richtet ihr Augenmerk bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität in der Regel gegen Dealer (= Händler), Pusher (= Gehilfen der Dealer), aber auch gegen die Drogenkonsumenten. Denn jeder, der Drogen lediglich konsumiert, macht sich strafbar. Dabei bedient sich die Polizei modernster Überwachungstechnik (Telefonüberwachung oder Observation, beispielsweise durch Auswertung der Verbindungsdaten des mitgeführten Handys), dem Einsatz verdeckter Ermittler (Polizeibeamte, die unter einer anderen Identität Kontakt zur Szene aufnehmen) und V-Leuten (Vertrauenspersonen aus der Drogenszene, die nicht zur Polizei gehören).

Die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts empfiehlt sich in jedem Stadium des Verfahrens: Bereits bei der ersten Vernehmung durch die Polizei sollten Sie keine Erklärungen ohne vorherige Absprache mit einer Strafverteidigerin / einem Strafverteidiger abgeben.

Das Betäubungsmittelstrafrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit in Spanien.

Spanisches Betäubungsmittelstrafrecht: Man sitzt verzweifelt vor einem Tisch mit Drogen

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  • Düsseldorf: +49 (0) 211 –42 47 14 09
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Die Büros in Madrid und Valencia sind für Mandanten über die Telefonnummern der Büros in Brüggen und Düsseldorf erreichbar.

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