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Internationales Strafrecht / Strafverfahren bei der Kanzlei Nobis

Internationale Strafverfahren

Die Kanzlei Nobis vertritt Sie in allen Belangen des internationalen Strafrechts:

Immer häufiger ist der deutsche Strafverteidiger im konkreten Mandat mit internationalen Fragestellungen konfrontiert, insbesondere wenn eine Strafverfolgung gegen den Mandanten in verschiedenen Staaten erfolgt, der Mandant im Ausland inhaftiert wurde oder ein anderer Staat seine Auslieferung beantragt. Berührungspunkte mit ausländischen Rechtsordnungen entstehen im Rahmen der Rechtshilfe ebenso wie bei Ermittlungen gegen multinationale Unternehmen. Insbesondere aufgrund unserer Standorte in Deutschland und Spanien ist es unser täglich Brot, uns mit Haftbefehlen aus Spanien zu beschäftigen.

Dem transnationalen Einsatz europäischer Ermittlungsbehörden – wie dem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Europol oder Eurojust – gilt es kompetent und effektiv zu begegnen. Hierzu bedarf es aber detaillierter Fachkenntnisse und einer entsprechenden Strafverteidigererfahrung in diesem Bereich. Ein moderner Strafverteidiger sitzt nicht nur an seinem Schreibtisch – er muss mobil und flexibel sein.

Viele unserer Mandanten leben im Ausland. 

Häufig beraten wir unsere Mandanten im Ausland – in ganz Europa, insbesondere in Osteuropa, aber auch in Südamerika, Mittelamerika, Asien, Nordamerika. Es kann viele Gründe geben, warum der Mandant nicht zu uns in eines unserer Büros kommt.

Der wichtigste Grund ist, dass der Mandant befürchten muss, bei Einreise nach Spanien oder Deutschland verhaftet zu werden. Wenn der Mandant nicht zu uns kommen kann, kommen wir zu ihm.

Mandanten, die von der spanischen oder deutschen Strafverfolgung gesucht oder gar in Auslieferungshaft genommen wurden, haben wir bereits in vielen Ländern dieser Welt verteidigt.

So waren wir im Rahmen von Strafverteidigungen bereits in folgenden Ländern tätig: Algerien, Andorra, Argentinien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Dominikanische Republik, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate und Weißrussland.

“Internationalisierung” der Strafverteidigung.

Der moderne Strafverteidiger arbeitet argumentativ mit den Beschuldigtenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Details zum EU-Haftbefehl

Internationale Strafverfahren: Gerechtigkeitswaage steht vor Büchern, Gerichtshammer und einigen internationalen Länderflaggen

Rufen Sie uns an

Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen über das internationale Strafrecht.

  • Düsseldorf: +49 (0) 211 – 42 47 14 09
  • Essen: +49 (0) 201 – 89 45 285
  • Hamburg: +49 (0) 40 – 82 21 86 370
  • Frankfurt: +49 (0) 69 – 71 04 56 521
  • Brüggen: +49 (0) 2163 – 57 20 970

Die Büros in Madrid und Valencia sind für Mandanten über die Telefonnummern der Büros in Brüggen und Düsseldorf erreichbar.

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