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Spanisches Kapitalstrafrecht / Kapitalstrafverfahren - Kanzlei Nobis

Kapitalstrafverfahren

Die Kanzlei Nobis vertritt Sie in allen Belangen des spanischen Kapitalstrafrechts:

Zu den Kapitalstraftaten zählen die Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag usw.). Der Beschuldigte in Kapitalstrafsachen ist einem existentiellen Vorwurf ausgesetzt.

Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit verlangt die Strafverteidigung im Bereich des Kapitalverbrechens von dem Verteidiger von Anfang an maximalen Einsatz, um der Verantwortung gerecht zu werden. 

Es geht für den Mandanten um sehr viel, wenn nicht sogar um alles, denn im Kapitalstrafrecht sind die höchsten Strafen zu erwarten (lebenslange Freiheitsstrafe).

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem die Untersuchungshaft anordnenden Haftrichter gleich welcher Art, bevor Sie mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben. Hierauf sollten Sie unbedingt bestehen!

Erst die Akteneinsicht gibt Klarheit darüber, wie die Beweislage der Ermittlungsbehörden ist. Das Recht auf Akteneinsicht hat nur der Verteidiger, nicht der Beschuldigte selbst. Der Beschuldigte erfährt vom Akteninhalt nur über seinen Verteidiger.

Danach entscheiden wir, je nach Aktenlage, ob wir für Sie hart streiten oder mit den Ermittlungsbehörden kooperieren.

Bei Kapitalstrafverbrechen wenden die spanischen Ermittlungsbehörden alle Mittel an, um den mutmaßlichen Täter zu ergreifen. Selbstverständlich können auch Haftbefehle aus Spanien in Deutschland vollstreckt werden.

Wenn Ihnen der Vorwurf eines Kapitalstrafverbrechens (z.B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung …) zum Vorwurf gemacht wird, ist es dringend anzuraten, sich in dieser Situation frühzeitig an erfahrene, ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Strafverteidiger zu wenden.

Die Kanzlei Nobis – Rechtsanwälte + Abogados für Strafrecht – ist ausnahmslos auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht vertreten Sie vor Ort in Spanien.

In zahlreichen Großverfahren in Spanien, die teilweise weit über die Grenzen Spaniens internationale Beachtung fanden, haben unsere Strafverteidiger unserer Mandanten erfolgreich verteidigt.

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Rufen Sie uns an

Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen über das Kapitalstrafrecht.

  • Düsseldorf: +49 (0) 211 – 42 47 14 09
  • Essen: +49 (0) 201 – 89 45 285
  • Hamburg: +49 (0) 40 – 82 21 86 370
  • Frankfurt: +49 (0) 69 – 71 04 56 521
  • Brüggen: +49 (0) 2163 – 57 20 970

Die Büros in Madrid und Valencia sind für Mandanten über die Telefonnummern der Büros in Brüggen und Düsseldorf erreichbar.

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