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Spanisches Sexualstrafrecht /-strafverfahren bei der Kanzlei Nobis

Sexualstrafverfahren

Die Kanzlei Nobis vertritt Sie in allen Belangen des spanischen Sexualstrafrechts:

Wird Ihnen eine Sexualstraftat in Spanien vorgeworfen, so drohen meist hohe Strafen.

Im Falle einer Verurteilung für eine Sexualstraftat droht dem Täter zumeist eine Freiheitsstrafe. Kommt es zu einer Verurteilung werden Geldstrafen bei Sexualstraftaten kaum verhängt

Aufgrund ihrer hohen Präsenz in den Medien und der erheblichen Tatfolgen erregen Sexualstraftaten eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit, was oft zu einer Politisierung führt (beispielsweise im Rahmen von Auseinandersetzungen über den genetischen Fingerabdruck oder die nachträgliche Sicherungsverwahrung).

Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die Besonderheiten des Sexualstrafverfahrens.

Die Beherrschung der Aussagepsychologie und der Technik der Zeugenbefragung trägt wesentlich zum Erfolg bei Sexualstraftaten bei.

Bei uns werden Sie ausnahmslos nur von auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten und Abogados vertreten, die große Erfahrung mit Sexualstrafverfahren haben.

Das Sexualstrafrecht ist ein besonderes Gebiet im Strafrecht. Das Besondere bei diesen Straftaten ist, dass es meist keine Zeugen gibt. Es steht Aussage gegen Aussage.Daher müssen die Aussagen des angeblichen Opfers akribisch genau kontrolliert werden und Widersprüche herausgearbeitet werden. Je nach Fall und Verfahrenssituation beauftragen wir anerkannte Gutachter, die unsere Arbeit unterstützen.

Es kann in Sexualstraftaten existentiell wichtig sein, von Gutachtern eine aussagepsychologische Auswertung zu erhalten, ob das vermeintliche Opfer die Wahrheit sagt oder ob Zweifel an der Wahrheit bestehen. Kleinste Zweifel reichen uns aus strafprozessualen Gründen schon aus. Denn auch in Spanien gilt der Grundsatz: in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten !

Spanisches Sexualstrafrecht: Täter versucht Frau zu vergewaltigen

In zahlreichen Sexualstrafverfahren haben wir anerkannte Psychologen kontaktiert und mit Gutachten und Stellungnahmen beauftragt. Oft waren diese Stellungnahmen, Auswertungen und Gutachten für unsere Verteidigung so hilfreich, dass Sexualstrafverfahren unserer Mandanten eingestellt wurden und vor Gericht Freisprüche erkämpft werden konnten.

Als Täter vertreten wir Sie vorurteilsfrei!

Sexualstraftaten sind für denjenigen, dem sie – zu Recht oder Unrecht – zur Last gelegt werden, enorm belastend.

Gerade bei Sexualstraftaten ist die Quote der falschen Belastungen sehr hoch. Die Schwierigkeit der Verteidigung liegt oft darin, dass es keine Zeugen gibt, auch keine Entlastungszeugen. Ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich war oder nicht, kann nur der Beschuldigte selbst und das vermeintliche Opfer sagen.

Gerichte neigen sehr oft dazu, aus Respekt vor dem Opfer die Verteidigungsrechte des Angeklagten – wenn auch möglicherweise unbewusst – zu beschränken. Ohne die Fürsorge des Gerichts würde gerade das auch psychisch verletzte (echte) Opfer einer Sexualstraftat möglicherweise erneut Schaden nehmen. Jedenfalls müsste es die Qualen der Tat erneut innerlich durchleben. Ein erfahrener Strafverteidiger in Sexualstrafverfahren erkennt, wie er dem entgegenzutreten hat.

Aber die Position des Angeklagten ist faktisch ungünstiger als in allen anderen Strafverfahren. Es bedarf einer ebenso entschlossenen wie psychologisch umsichtigen Verteidigung.

Unsere Aufgaben in Sexualstrafverfahren liegen darin, den Mandanten, der zu Unrecht belastet wird, zum Freispruch oder zur Einstellung des Verfahrens zu verhelfen. Bei Mandanten, die zu Recht belastet werden, muss dafür Sorge getragen werden, dass der Mandant ein faires Verfahren erhält und nur dafür verurteilt wird, was er wirklich getan hat und was man ihm strafrechtlich nachweisen kann. Dies ist elementar für und in einem Rechtsstaat. Die Verurteilung darf nur soweit gehen, was dem Mandanten auch nachgewiesen wurde. Auch dies ist Ausfluss des Rechtsstaates. Die Rücksichtnahme auf das (wahre) Opfer sollte bei der Verteidigung dabei allerdings nie aus den Augen verloren werden, was letztlich auch dem Mandanten zugute kommt.

Die Kanzlei Nobis – Rechtsanwälte + Abogados für Strafrecht – ist ausnahmslos auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Das Sexualstrafrecht nimmt hierbei bei uns nochmals eine Ausnahmestellung ein. Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht vertreten Sie vor Ort in Spanien.

Rufen Sie uns an

Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen über das Sexualstrafrecht.

  • Düsseldorf: +49 (0) 211 – 42 47 14 09
  • Essen: +49 (0) 201 – 89 45 285
  • Hamburg: +49 (0) 40 – 82 21 86 370
  • Frankfurt: +49 (0) 69 – 71 04 56 521
  • Brüggen: +49 (0) 2163 – 57 20 970

Die Büros in Madrid und Valencia sind für Mandanten über die Telefonnummern der Büros in Brüggen und Düsseldorf erreichbar.

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