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Spanisches Verkehrsstrafrecht / -verfahren in der Kanzlei Nobis

Verkehrsstrafverfahren

Die Kanzlei Nobis vertritt Sie in allen Belangen des spanischen Verkehrsstrafrechts:

Die Rechtsfolgen eines Verkehrsstrafverfahrens können beachtlich sein. Diese reichen vom Bußgeld bis zur Verhängung einer Freiheitsstrafe.

Im Straßenverkehr kann es schnell passieren, dass man strafbar handelt. Nicht nur unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Trunkenheit oder Vollrausch im Straßenverkehr, Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern auch fahrlässige Körperverletzung oder sogar Tötung, können strafrechtlich bedeutend sein, auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Man muss hier immer die Vermeidbarkeit des Unfalls in Betracht ziehen. Ein Gutachten kann zur Klärung der Angelegenheit beitragen.

Die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts / Abogados ist ratsam, weil dieser bereits durch Akteneinsicht Fehler (z. B. unverwertbare Messung der Blutalkoholkonzentration) der Ermittlungsbehörden aufdecken und die Einstellung des Verfahrens herbeiführen kann.

Selbst wenn eine Einstellung des Verfahrens wegen der Schwere der Tat und der erdrückenden Aktenlage nicht gelingen sollte, sollte frühzeitig im Vorverfahren die Möglichkeit genutzt werden, die Hauptverhandlung gezielt vorzubereiten.

Spanisches Verkehrsstrafrecht: Zwei Männer begutachten Auffahrunfall

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